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 Ausrüstungsgegenstände aus dem Atemschutzbereich

Koffer zur Atemschutzüberwachung    RZA

Um sicherzustellen, dass jeder Atemschutzträger, der in den Einsatz geht, auch wieder zurückkommt, hat sich die FF Feucht einen Koffer zur "Registrierung und Zeitkontrolle von Atemschutzträgern" (RZA) gebaut.
Hier wird der Geräteträger vor dem Einsatz mit Namen, Flaschendruck, Uhrzeit und befohlener Tätigkeit registriert.

Die Einsatzzeit eines Atemschutzgeräteträgers ist auf 30 Minuten begrenzt. Jeder Atemschutztrupp ist über Funk mit der RZA und der Einsatzleitung verbunden, so dass Meldungen schnell durchgegeben werden können.

Sollte sich ein Trupp nach einer bestimmten Zeit nicht mehr melden, informiert die RZA die Einsatzleitung, die weitere Maßnahmen veranlasst.


Atemschutzholster mit Markierungsmaterial    Atemschutzholster

Jeder Preßluftatmer unserer Wehr ist mit einem Atemschutzholster ausgestattet. Der Inhalt soll den Einsatz der Atemschutzgeräteträger erleichtern.

So zum Beispiel die blaue Rettungsschlinge zur schnellen Rettung von Personen, Türkeile zur Sicherung des Rückzugweges oder ein Schlauchhalter zum Befestigen des Schlauches am Treppengeländer.

Die gelben Bändchen werden nach Durchsuchung eines Raumes außen an die Türklinke gehängt, um so eine mehrmalige Durchsuchung des Raumes zu verhindern.

Dadurch kann kostbare Zeit zur Personenrettung bzw. Brandbekämpfung gespart werden.


Chemikalienschutzanzug TeamMaster Pro  TeamMaster Pro

Auf den deutschen Autobahnen sind immer mehr Gefahrguttransporte unterwegs zudem arbeiten in Feucht und Umgebung einige Firmen mit Chemikalien. Deshalb muss sich die Feuerwehr Feucht mit dem Thema Chemiekalienschutz beschäftigen.
Die Feuchter Wehr besitzt 8 Chemikalienschutzanzüge (CSA) Typ II,  diese schützen den Geräteträger vor vielen Chemikalien.
Die Einsatzzeit im CSA ist auf maximal 20 Minuten beschränkt. Diese verkürzte Einsatzzeit (z.B. gegenüber dem Atemschutzeinsatz) ergibt sich u.a. durch:
  • zusätzliches Gewicht
  • Wärmestau im Anzug
  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
02.09.2010
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